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Heute habe ich 300 Flyer für das CO₂-Gesetzt verteilt. Darum möchte ich hier mal erklären, warum man das CO₂-Gesetz annehmen sollte:

Gemeinsam Verantwortung übernehmen

Der Klimawandel entwickelt sich zur Klimakrise: Gletscher schmelzen, Murgänge häufen sich, Überschwemmungen und Hitzerekorde sorgen für Schlagzeilen. Auch die Schweiz kommt unter Druck. Aktives Handeln ist gefordert, das Land braucht Lösungen.

Arbeit und Investitionen für die Schweiz

Das revidierte CO₂-Gesetz garantiert Wohlstand, Investitionen und sichert Arbeit in der Schweiz. Mit dem definierten CO₂-Absenkplan bleiben jährlich über 1.5 Mia. Franken zusätzliche Wertschöpfung in der Schweiz und sichern Arbeitsplätze und Wohlstand. Gestoppt werden die Erdöl-Milliarden, die heute jährlich ins Ausland verloren gehen. Die vermeintlichen Kosten generieren grossen Nutzen – weniger Schäden, neue Arbeitsplätze und viel Innovation. Wer die Schweiz vorwärtsbringen will, steht ein für eine vernünftige und wirksame Klimapolitik.

Liberal und unbürokratisch

Das revidierte CO₂-Gesetz ist ein gut schweizerischer Kompromiss. Bundesrat und Parlament stehen dahinter. Das revidierte CO₂-Gesetz schafft verlässliche und liberale Rahmenbedingungen, weil es über Zielwerte steuert und den Unternehmen auf dem Weg zur Zielerreichung grösstmöglichen Handlungsspielraum und Entscheidungsfreiheit lässt. Auch bindet es die Bürokratie zurück, weil eine schweizweit harmonisierte Lösung 26 kantonale Regelwerke ersetzen wird.

Warum man das CO₂-Gesetz annehmen sollte

Gründe warum man das CO₂-Gesetz annehmen sollte

  1. Warum man das CO₂-Gesetz annehmen sollte: Klimafreundliches Verhalten wird belohnt, Innovationen werden gefördert.

    Das CO₂-Gesetz orientiert sich an den Regeln der Marktwirtschaft. Es erfüllt die Forderung nach einer Abkehr von Subventionen hin zu einem Lenkungsmechanismus. Das CO₂-Gesetz setzt deshalb auf die Kombination von finanziellen Anreizen, Investitionen, Innovationen und neuen Technologien. Es führt die bewährte CO₂-Abgabe auf fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas weiter und es ergänzt diese um eine Flugticketabgabe. Beide Abgaben sind Lenkungsabgaben mit dem Ziel, klimafreundliches Verhalten zu fördern und zu belohnen und Innovationen zu unterstützen. So bezahlt diejenige Person, die überdurchschnittlich viel CO₂ produziert, mehr als jene, die auf Effizienz und Innovation setzt. Hauseigentümer*innen beispielsweise, die weniger Heizöl verbrauchen oder anstelle von Öl und Gas mit Holz- oder Sonnenenergie heizen, profitieren also.

  2. Zwei Drittel der CO-Abgabe wird direkt an die Bevölkerung zurückverteilt

    Die CO₂-Abgabe beträgt heute 96 Franken pro Tonne CO₂. Heute beträgt das Abgabemaximum 120 Franken pro Tonnen CO₂. Dieses wurde bisher noch nie ausgeschöpft. Neu soll das Maximum bei 210 Franken liegen, sollte sich der CO₂-Ausstoss nicht genügend schnell und ausreichend stark senken lassen. Zwei Drittel der Einnahmen aus der CO₂-Abgabe erhalten Bevölkerung und Wirtschaft zurück. Jede Person erhält schon heute den gleichen Betrag über die Krankenversicherung zurückerstattet, unabhängig davon, wie viel fossile Energie sie verbraucht. 2021 sind es 87 Franken pro Person. Eine vierköpfige Familie hat demnach letztes Jahr 348 Franken aus der CO₂-Abgabe zurückerhalten. Lebt die Familien in einem Haushalt, der erneuerbar heizt, hatte sie demnach 348 Franken jährlich mehr verfügbar.

  3. Der Klimafonds ist ein kluges und ausgewogenes Instrument, denn er sichert die Finanzierung klimafreundlicher Investitionen.

    Der Klimafonds, wie ihn das revidierte CO₂-Gesetz vorsieht, fasst die verschiedenen Finanzierungsquellen für Investitionen in den Klimaschutz zusammen. Bestehende Instrumente wie das bewährte Gebäudeprogramm oder der Technologiefonds werden unter einem Dach vereint. Die gegenseitige Durchlässigkeit zwischen den beiden Programmen wird erhöht. Der Klimafonds sichert die effiziente Finanzierung klimafreundlicher Investitionen, wie zum Beispiel die Planung und Finanzierung von Fernwärmenetzen als wichtigen Beitrag an die Dekarbonisierung des Wärmesektors oder den Aufbau von Ladestationen für Elektroautos als zentraler Hebel für eine rasche Elektrifizierung der Mobilität. Auch wird der Fonds die Sanierung von Gebäuden und von Ersatzneubauten sowie den Einbau von CO₂-freien Heizungen finanziell unterstützen. Und schliesslich erhalten Schweizer Unternehmen mit dem Klimafonds Unterstützung, um klimafreundliche Technologien rascher auf den Markt zu bringen. Damit kann der Werk- und Forschungsplatz Schweiz seine Innovationskraft steigern und sich so gleichzeitig wichtige Zukunftsmärkte sichern.

  4. Hauseigentümer*innen werden auch in Zukunft unterstützt.

    Mit dem Klimafonds wird der Fortbestand des Gebäudeprogramms gesichert, indem er durch die bewährte Teilzweckbindung mit jährlich 450 Mio. alimentiert wird. Gelder, die den Hauseigentümer*innen und Immobiliengesellschaften zur Verfügung stehen für die Werterhaltung und Sanierung ihrer Gebäude, wenn sie sich beispielsweise für eine energetischen Dämmung von Dächern und Fassaden oder den Einsatz einer erneuerbaren Heizung entscheiden. Auch kann der Klimafonds Banken und Versicherungen gegen Risiken absichern, wenn sie die klimafreundliche Sanierung von Gebäuden finanzieren. Dies ermöglicht die Finanzierung von Härtefällen, zum Beispiel wenn Hausbesitzer*innen Mühe haben, eine Hypothek zu erhalten.
    Neben den finanziellen Anreizen werden die neuen CO₂-Grenzwerte mehr Planungssicherheit für Gebäudebesitzer*innen und Energieversorger schaffen. Gegenüber 1990 soll der CO₂-Ausstoss im Durchschnitt bis 2026/27 um 50 Prozent gesenkt werden. Das bedeutet, dass Neubauten grundsätzlich keine CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen mehr verursachen dürfen. Das ist heute bereits Standard. Bei bestehenden Gebäuden darf dagegen weiterhin CO₂ ausgestossen werden. Kommt es aber zum Heizungsersatz, gilt für den CO₂-Ausstoss eine Obergrenze von höchstens 20 Kilogramm CO₂ pro Quadratmeter Fläche. In Fünfjahresschritten wird dieser Wert um jeweils 5 Kilogramm gesenkt. So zahlt sich eine langfristige Planung aus.

  5. Die neue Flugticketabgabe fördert Innovationskraft und alternative Reisemöglichkeiten.

    Die neue Flugticketabgabe orientiert sich an der CO₂-Abgabe. Auch sie entfaltet eine Lenkungswirkung, fördert die Innovation und macht alternative Reisemöglichkeiten attraktiver. Die Abgabe pro Passagier beträgt für Kurzstreckenflüge 30 Franken, für mittlere oder lange Strecken 120 Franken. Mindestens die Hälfte der Abgabe wird an die Bevölkerung direkt zurückverteilt, unabhängig davon, wie oft eine Person fliegt. Wer nicht mehr als einmal pro Jahr innerhalb von Europa fliegt, wird unter dem Strich mehr Geld zurückerhalten. Das waren 2015 rund 90% der Personen.
    Die anderen 50% der Erträge fliessen in den Klimafonds. Mit dem Geld wird unter anderem die Entwicklung von klimafreundlichem, synthetischen Flugtreibstoff gefördert. Damit soll die Flugindustrie grüner werden. Mit den Mitteln der Flugticketabgabe, die dem Klimafonds zugewiesen werden, können zudem bis zu 30 Millionen Franken pro Jahr für ein besseres Angebot an Nachtzügen eingesetzt werden.

  6. Benzin und Diesel werden nur wenig teurer, wenn überhaupt

    Das revidierte CO₂-Gesetz erhebt wie bisher keine CO₂-Abgabe auf Treibstoffe wie Benzin und Diesel. Wer Benzin und Öl importiert, muss aber die CO₂-Emissionen dieser Treibstoffe zu einem grösseren Teil als bisher mit Klimaschutzmassnahmen ausgleichen. Ab 2025 müssen 20% der Treibstoffemissionen mit Inlandprojekten kompensiert werden. Dies bringt zusätzliche Investitionen in zahlreichen Branchen. Heute werden so beispielsweise klimafreundliche Projekte in den Bereichen Gebäuden, Industrie, Verkehr und Landwirtschaft gefördert. Dazu zählt u.a. der Bau und Betrieb von Biogasanlagen oder die Herstellung biogener Treibstoffe. Auch wird das Bauen mit einheimischem Holz unterstützt.
    Damit die Kosten des Treibstoffaufschlags bescheiden bleiben, sieht das revidierte CO₂-Gesetz eine Höchstgrenze vor, welche maximal 7 Rp/l höher liegt als im aktuellen Gesetz. Ob die Treibstoff-Importeure den Preis für Benzin und Diesel tatsächlich erhöhen, ist offen und hängt von der Wettbewerbssituation, den Weltmarktpreisen und den Margen ab. Diese Situation zeigt sich schon heute in grenznahen Regionen, da die Tankstellen dort einem grösseren Wettbewerb ausgesetzt sind. Aktuell beträgt der Kompensationsaufschlag rund 2 Rappen pro Liter Treibstoff und er liegt damit deutlich unter den gesetzlich zulässigen 5 Rappen.

  7. Das neue CO-Gesetz fördert effiziente Fahrzeuge und die Elektromobilität.

    Die Emissionen im Strassenverkehr sind bis heute nicht gesunken. Dafür sind hauptsächlich Personenwagen, Lieferwagen und Lastwagen verantwortlich. Das revidierte CO₂-Gesetz verpflichtet Autohändler dazu, zunehmend effizientere Fahrzeuge anzubieten mit dem Effekt, dass die Gesamtkosten pro gefahrenen Kilometer sinken werden. Davon profitieren die Konsument*innen direkt. Die Umsetzung der Effizienzverpflichtungen an die Autoimporteure soll über eine Verschärfung der Zielwerte beim CO₂-Ausstoss erreicht werden, angelehnt an die Zielwerte der Europäischen Union. Erstmals sollen neu auch Zielwerte für Lastwagen definiert werden.
    Parallel dazu fördert das revidierte CO₂-Gesetz mit der finanziellen Unterstützung des Baus von Ladestationen in Wohnsiedlungen und Mehrfamilienhäusern die Elektromobilität.